#35 – Elektronische Verwendungsnachweiserklärung

Nachdem ich mir monatelang Zeit gelassen hatte, habe ich heute endlich die Auszahlung des Umweltbonus angestoßen und den entsprechenden Verwendungsnachweis online übermittelt.

Grundsätzlich hätte ich ja noch bis zum 03.12.2017 Zeit dafür gehabt. Urplötzlich habe ich mir aber heute gedacht, dass die Mitarbeiter des „Referats 422 – Steinkohleförderung/Anpassungsgeld – Umweltbonus, Elektromobilität, Einfuhr“ vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ lange genug auf meinen Verwendungsnachweis warten mussten. Etwas Zeit hatte ich gerade auch, also hab ich mal eben online die „Elektronische Verwendungsnachweiserklärung“ ausgefüllt, die gewünschten Unterlagen „Kopie der Rechnung“, „Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)“ und „Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)“ hochgeladen und das ganze abgeschickt.

Nach absenden des Formulars dachte ich schon für einen Moment dass es erledigt wäre, aber dann erschien auf dem Bildschirm folgendes: „Bestätigung über den Eingang Ihres Verwendungsnachweises zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ und die Erklärung dazu dass der Verwendungsnachweis nur dann wirksam gestellt ist, wenn er ausgedruckt wird und unterschrieben über einen eingeblendeten Link oder den Uploadbereich hochgeladen wird. Ahh, ok, doch nicht so ganz elektronisch, aber immerhin ohne Papierversand per Schneckenpost. Ich hatte kurz überlegt ob ich per PDF-Stempel „unterschreibe“ und mir das ausdrucken und einscannen spare, mich dann aber dagegen entschieden um keine Verwirrung beim Steinkohleförderreferat zu stiften und das Thema (hoffentlich) damit dann abschließen zu können.

So, dann warte ich mal auf den Eingang der Zahlung. Wenn die so schnell kommt, wie der Zuwendungsbescheid, müsste das Geld eigentlich morgen oder übermorgen da sein.

2 Gedanken zu “#35 – Elektronische Verwendungsnachweiserklärung

  1. Peter Wiesenmaier sagt:

    Puuuuuu
    jetzt hab ich Deinen Blog komplett durchgelesen.
    RESPEKT.
    Nein nicht für mich, sondern für Deine gute Arbeit.
    Mehr will ich jetzt dazu gar nicht sagen, ich wollte einfach nur die guten, kompetenten und unaufgeregten Berichte anerkennen. Und ich würde mir wünschen, dass meine sehr konservativ eingestellte und extrem reichweitenängstliche Frau einen Ioniq genau so begeistert annimmt wie Deine Gattin den Tesla.

  2. Klaus Schürmahttps://mail.google.com/mail/u/0/?shva=1#inboxnn sagt:

    Wie es so ist, die Bestätigung für die von Frau Merkel persönlich an mich zu überbringenden 2000,00 € habe ich schon vor geraumer Zeit erhalten… Da ich aber wohl in der Zeit der Anzweiflung der Möglichkeit einen Tesla für 59.999,99 € kaufen zu können, weil ein E-Autoverhinderungslobbyanrufer bei einem Teslaverkäufer angeblich die Auskunft erhalten hatte, dass es zu dem Preis gar keinen Tesla zu kaufen gebe, nehme ich an, dass mein Antrag erneut überprüft wird …

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