#27 – Der Umweltbonus

Am 18.01.17 hatte ich bereits einen ersten Versuch unternommen den Umweltbonus zu beantragen. Es blieb aber erstmal beim Versuch, da der Wagen geleast ist.

Auf der Webseite https://fms.bafa.de/BafaFrame/umweltbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim „Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 29.06.2016″ heißt es nämlich: „Bitte beachten Sie, dass bei Leasing zusätzlich eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus vorzulegen ist. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.“

So eine Kalkulation lag mir nicht vor, also habe ich die bei meinem Leasinggeber X-Leasing.de per Email angefordert – und prompt schon am nächsten Tag, ebenfalls per Email, bekommen.

Jetzt, am 29.01.17, probiere ich es also nochmal. Ich gebe alle gewünschten Daten im Antrag ein und lade ein paar Dokumente hoch (die Rechnung, das Angebot von Tesla und die gewünschte Kalkulation). Nach Abschluß erhalte ich sofort eine Bestätigungsmail. Wow! Eigentlich eine einfache Sache die jeder kleine Onlineshop hinkriegt, ich bin aber trotzdem positiv überrascht – und harre der Dinge die da kommen. Werden es Nachfragen sein? Hab ich irgendwas falsch angeklickt oder eingegeben und der Antrag wird abgelehnt? Ich bin gespannt!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übertrifft alle Erwartungen! Schon am 01.02.17 habe ich einen am 31.01.17 ausgestellten Zuwendungsbescheid in der Briefpost in dem es heißt: „…ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich Ihnen Ihrem Antrag aus den Fördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von

2.000,00 EURO
(in Worten: zweitausend EURO).

für den Erwerb eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs nach Ziffer 2 der Richtline zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) bewilligen kann….“

Der Bescheid ist nur 9 Seiten lang und damit doch unerwartet übersichtlich. Darin werden ein paar Bedingungen erklärt, die aber alle durchaus nachvollziehbar und akzeptabel sind. Zur Auszahlung der Fördermittel müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • das vollständig ausgefüllte elektronische Verwendungsnachweisformular
  • eine Kopie der Rechnung (scheinbar auch wenn sie schon mit dem Antrag hochgeladen wurde)
  • eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • eine Kopie des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Leider hatte ich ich mir nach der Zulassung keine Kopie des Fahrzeugbriefs gemacht, also muss ich die anfordern. Das sollte aber kein Problem sein und locker in der gesetzten Frist bis zum 03.12.2017 zu schaffen sein.

2 Gedanken zu “#27 – Der Umweltbonus

  1. Volker Sornig sagt:

    Hallo Herr Schneider , ich habe Ihren Block zufällig gefunden und muss sagen das er mir sehr gut gefällt. So das ich alle 26 Einträge am gleichen Abend gelesen habe. Ich hoffe es werden noch viele weitere Beiträge.
    LG

  2. Klaus Schürmahttps://mail.google.com/mail/u/0/?shva=1#inboxnn sagt:

    Wie immer sehr informativ. Danke für alle Tipps. Mein Tesla ist schon da. Bald werde ich ihn abholen.

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