#26 – Die 1%-Regel

Mein Tesla Model S ist ein Dienstwagen und muss mit 1% versteuert werden. Das heißt 1% des Neuwagenpreises muss als geldwerter Vorteil auf meiner Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden, dafür wird dann entsprechend meiner Steuerklasse Lohnsteuer abgeführt. Ich beichte also meinem Lohnbüro, dass ich mir einen sündteuren Wagen gegönnt habe, reiche die Rechnung bzw. Berechnung ein und weise darauf hin, dass 8500 EUR vom Preis abgezogen werden sollen, da es sich um ein Elektroauto handelt.

Dann höre ich erstmal nichts aus der Lohnbuchhaltung! Hat es der Buchhalterin die Sprache verschlagen? Oder warum bekommt jeder, wie gehabt, seine Lohnabrechnung pünktlich, nur ich nicht? Ich frage also mal nach, ob nochwas fehlt oder ob ich sonst irgendwie (nach)helfen kann. Dann stellt sich raus, dass die Buchhaltung sich schwer tut den richtigen Preis für die 1%-Regel anzusetzen „…wir hatten ja noch nie ein Elektroauto…wie ist denn das jetzt genau mit diesen 8500 EUR…und wo steht das?…ich will ja nichts falsch machen…“

Also frage ich bei Herrn Müller per Email nach, ob er mir ein Dokument schicken kann aus dem das mit den 8500 EUR hervorgeht oder einen Link unter dem man etwas dazu findet – leider bekomme ich auch nach mehreren Tagen keine Antwort auf meine Frage. Naja, bevor ich mich jetzt weiter bei Tesla durchfrage, recherchiere ich mal selbst ein bisschen im Internet und finde beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Entwurf zum Elektromobilitätsgesetz – EmoG, leider steht da aber nichts von den versprochenen 8500 EUR drin.

Naja, ich suche weiter und finde bei haufe.de einen Lexikonbeitrag der mit Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2 Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge bezeichnet ist. Ok, hier steht immerhin mal was davon drin, ob das meiner Buchhalterin ausreicht? Und wieso kann Sie eigentlich sowas nicht selbst herausfinden, es gibt doch offenbar einschlägige Vorschriften dazu?

Auf der Webseite unserer Bundesregierung findet sich zwar ein Artikel der mit Weitere Steuervorteile für Elektroautos überschrieben ist, aber auch hier ist nichts zu lesen bzgl. der 1%-Regel. Vielleicht gib es ja rechts unter „Weitere Informationen“ was brauchbares zu finden:

Nein, leider nicht, alle drei Links führen ins Nirvana, entweder „Die DNS-Adresse des Servers von http wurde nicht gefunden.“ oder „HTTP Status 404“ oder ich lande im sogenannten „Medienraum“ der genau 1337 Beiträge bevorratet (Komiker in der IT-Abteilung des Bundesministeriums?). Klasse, unsere Bundesregierung und ihre Erfüllungsgehilfen die sich um die Webseite kümmern, meinen es ja offenbar auch total ernst mit der Förderung der Elektromobilität. Die Seite die das Gesetz behandelt, das am 17. November 2016 in Kraft getreten ist (es ist gerade mal Ende Januar 2017!), bietet nur Links ins Nichts an – keinerlei „Weitere Informationen“ – überhaupt recht wenige Informationen. Na vielen Dank auch!

Ein Glück gibt es aber ein paar Elektroidealisten die sich in Foren wie GoingElectric.de tummeln und für Sucher nahe der Verzweiflung wie mich den Entwurf e-Mobilitaet private Kraftfahrzeugnutzung des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.01.2014 mit dem kurzen und eingängigen Betreff:
Nutzung/Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung/Überlassung von Elektro-und Hybridelektrofahrzeugen
zum download bereithält.

Hier steht alles klipp und klar drin, auf Seite 11 des PDF-Dokuments findet sich eine Tabelle aus der hervorgeht, dass vom Listenpreis eines in 2016 angeschafften Elektroautos 350 EUR je kWh der Batteriekapazität zur Versteuerung nach der 1%-Regel abgezogen werden darf, jedoch maximal 8500 EUR. Beim VLH Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. finde ich noch einen Beitrag vom 12.01.2017 der erklärt: Künftig werden Fahrer eines Dienstwagens mit Elektromotor steuerlich nicht mehr benachteiligt. Dafür sorgt das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz.

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz? Wow! Auf welche kurzen und prägnanten Bezeichnungen uns Ämter und Ministerien immer kommen, beeindruckend!

So, das PDF-Dokument (vielen Dank an den weitsichtigen User aus dem GoingElectric-Forum) und die aufschlussreichen Links sollten der Buchhaltung wohl ausreichen, mal sehen wie lange es jetzt noch dauert bis meine Lohnabrechnung fertig ist. Ich kann mich dann ja mal an die Beantragung des Umweltbonus machen, das geht ja bestimmt ganz schnell und unkompliziert.

14 Gedanken zu “#26 – Die 1%-Regel

  1. janscheumer sagt:

    Herrlich! :)) Ja, genau so ist es, leider. Anfangs gab es sogar noch 500 Euro pro KWh Akku. Wird aber jedes Jahr um 50 Euro reduziert. E Mobilitärsförderung eben. 🙂 Du machst es ganz toll und Deine Beiträge sorgen bei uns immer für viel Spaß beim lesen. Weiter so.
    L.G. der Jan

  2. janscheumer sagt:

    Herrlich! 🙂 Ja, so ist es, leider. Und Anfangs waren es noch 500 Euronen pro KWh Akku. Dieser Betrag wird aber jedes Jahr um 50 Euro reduziert. Förderung der E Mobilität? Wer es glaubt. 🙂
    Toll machst Du das. Wir freuen uns schon immer über Deine lustigen Berichte. Weiter so.
    L.G. der Jan

  3. Andreas sagt:

    Hallo,

    super Blog und mach‘ weiter so!
    Und zum Dilemma mit Daimler…:

    Ich kann mich noch an eine Testfahrt mit einer Brennstoffzellen-A-Klasse auf dem Schlossplatz in Stuttgart erinnern. Das muss so im Jahr 2002/2003 gewesen sein. Damals saß ein Entwicklungsingenieur neben mir und ich fragte ihn begeistert, wann ich das in Serie kaufen darf.
    Er meinte damals, „möglicherweise ungefähr in 4-5 Jahren.“
    Letztes Jahr auf der E-Austellung dann auf dem Schlossplatz nur noch Teslas, Leafs, Zoes… und kein Daimler.

    Wenn Daimler wollte, könnten die auch konkurrenzfähige Produkte liefern, aber das ist (noch) nicht gewollt. Wirklich schade und für mich wirklich nicht nachvollziehbar.

    1. IchDochNicht sagt:

      Andreas: Für mich ist das sehr wohl nachvollziehbar. Die etablierten Hersteller haben komplexe, teure Infrastrukturen für alles vom Motoren- und Getriebebau bis zu den Händlern, die auf das Teile- und Service-Geschäft angewiesen sind. Nun kommt plötzlich eine komplett andere Fahrzeugstruktur, die noch nicht in denselben Volumi nachgefragt wird, wie die traditionelle. Soll man da gleich ‚mal eine Milliarde ‚reinstecken, in Entwicklung und Produktion, und sehen was passiert? Was machen dann die etablierten Bereiche, wenn keine komplexen Motoren und Getriebe mehr gebraucht werden? Was die Händler, wenn die Autos kaum noch Wartung brauchen?

      Die etablierten sind da sicher sehr verunsichert und warten auf die Nachfrage. Die wird es aber nicht geben, wenn es nicht viele Lademöglichkeiten gibt.

      Am Ende ist es eine Frage des Risikos. Sowohl Käufer als auch Hersteller wollen das minimieren. Und so kommt die Revolution eben nur langsam in die Gänge und öffnet Newcomern wie Tesla die Möglichkeit, sich zu etablieren.

      1. GoingElectric sagt:

        finde ich bisschen fantasielos.

        Daimler macht ja mit AMG zum Beispie auch Kleinserie oder könnte über Auftragsfertiger wie Steyr, zum Beispiel eine Serie an Elektroautos herstellen lassen – mit Aufpreis wegen Kleinserie selbstverständlich.

  4. IchDochNicht sagt:

    Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – Haha!

    Das erinnert mich an das berühmte alte Lied von Reinhard Mey:

    1. yoatmon sagt:

      Die vorhandenen Infrastrukturen im konventionellen Autobau gleichen einer Lizenz zum Gelddrucken. Das wissen auch die Hersteller und verspüren absolut nicht den geringsten Willen hieran etwas zu ändern. Die besten Geschäfte werden mit Wartung und Reparaturen gemacht. Dies und noch mehr fällt alles weg beim Elektroauto wo die Wartung gegen NULL tendiert.
      Die Regierung ist genauso wenig begeistert von Elektroautos wie die Hersteller. Nicht nur die Mineralölsteuer fällt flach sondern auch eine erhebliche Reduzierung der MwSt des reduzierten Wartungsaufwands. Die Zulieferindustrie für das konventionelle Auto kann größten Teils dicht machen und Arbeitslose produzieren. Politiker mögen im Großen und Ganzen keine Intelligenzbestien sein aber können sich doch vorstellen, dass sie durch Förderung der Elektromobilität jede Menge Arbeitslose vor bestimmen und sich ihr eigenes Armenhaus bestellen. Da hätten doch nur noch Masochisten ein Interesse an solchen Förderungen. Also weiter so wie gehabt, bis wir uns selbst alle vergaßt haben.

    2. Falk, adH. B u b o l z natürliche Person nach Paragraf 1 staatliches BGB sagt:

      Der Artikel 146GG wird uns allen helfen uns von allem zu lösen und neu anzufangen.

  5. Markus Stipp sagt:

    Hallo,

    ich hänge meine Frage mal hier an, da sie ganz gut zum Thema passt.

    Wie regelst Du das mit der Stromabrechnung? Du lädst ja hauptsächlich zu Hause, wenn ich das richtig verstehe. Normalerweise übernimmt ja der Arbeitgeber bei einem Dienstfahrzeug alle Kosten, so auch die Benzinkosten. Da du jetzt aber keine eigene Abrechnung über die Stromkosten hast, wie wird das abgerechnet?

    Oder hast Du vor der Wallbox einen Zwischenzähler über den Du dann den Verbrauch mit dem Arbeitgeber abrechnen kannst?

    Ich will versuchen, über meinen Arbeitgeber auch ein EV als Dienstwagen zu bekommen (keinen Tesla, aber einen IONIQ Electro). Da sind nur vorab schon einige Fragen aufgetaucht, die so bei einem Benziner halt nicht existieren. Für unsere Benziner hat z.B. jeder Mitarbeiter eine Tankkarte, über die er tanken kann. Das ginge generell vielleicht auch mit einer Ladekarte wie TheNewMotion (Hat man ja beim Tesla mit SC keine Probleme mit). Problem ist aber das zu Hause tanken.

    1. WKMblogger sagt:

      Hallo Markus,

      ich lade in meiner Garage aktuell an einer 22KW-Wallbox die an einem Zwischenzähler hängt, wenn dann meine private Stromrechnung kommt lasse ich mir den Verbrauch vom Geschäft zurückzahlen. Das hat den Nachteil dass die Firma die Mehrwertsteuer nicht zurück bekommt, darum wird das wohl kaum ein Arbeitgeber mitmachen (bei 8000kWh im Jahr macht das ca. 350 EUR aus).
      Aus diesem Grund überlege ich auf eine NewMotion-Ladesäule umzusteigen, mal sehen – ich werde auch darüber im Blog schreiben wenn es soweit ist.

  6. Dominik sagt:

    Hallo.
    Versteh ich das richtig, dass du den Wagen selber gekauft/geleased hast und trotzdem als Dienstwagen fährst?
    Erscheint mir nicht logisch aber du bezahlst die Raten doch selber? Warum dann Dienstfahrzeug und dazu noch steuerliche 1%? Irgendwas hab ich übersehen, oder?

    1. WKMblogger sagt:

      Geleast habe ich den Wagen in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer meiner Firma, ich bin also sozusagen mein eigener Arbeitgeber. Ob es besser ist sein Auto mit versteuertem Einkommen zu bezahlen und dann für betriebliche Fahrten Kilometergeld abzurechnen oder es von der Firma bezahlen zu lassen und dann den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regel zu versteuern muss jeder selbst entscheiden der diese Wahl hat. Ebenso muss man sich fragen ob sich Leasing lohnt oder man lieber kauft, für Leasing habe ich mich in diesem Fall hauptsächlich deswegen entschieden weil ich so einen festen Preis habe zu dem ich den Wagen nach der Laufzeit zurückgeben kann…oder eher könnte, wenn ich mir nämlich heute die Gebrauchtpreise für vergleichbare Model S ansehe, scheint es das bessere Geschäft zu sein ihn zu übernehmen und weiter zu fahren oder selbst zu verkaufen. Warten wirs ab…

  7. Dominik sagt:

    Ah, das hat sich mir nicht aus dem Blog ergeben…hatte aber auch nicht daran gedacht. Fährst du privat so viel oder hast du einfach keine Lust auf ein Fahrtenbuch? Viele sind dem gar nicht mehr so abgeneigt im Zeitalter des Smartphones.
    Anyway, cooler Blog. Hab den direkt in einem durchgelesen. Schade, dass nicht mehr so viel kommt in letzter Zeit.

    1. WKMblogger sagt:

      Ich habe weder Lust auf ein Fahrtenbuch, noch würde es mir wirklich was bringen. Aber demnächst müsste ich wieder etwas mehr Zeit haben, dann gehts hier auch endlich weiter 😉

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